11-Materialbeistellungen, Verwahrung
11.1. Von SEBA dem Lieferanten beigestelltes Material verbleibt im Eigentum von SEBA. Es ist als solches vom Lieferanten getrennt und unentgeltlich zu lagern, zu…
12-Freiheit von Rechten Dritter, Schutzrechte
12.1. Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte in seinem Alleineigentum stehen und frei sind von jeglichen Rechten Dritter.
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13-Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen,…
14-Geheimhaltung
14.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellungen von SEBA und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
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15-Allgemeine Bestimmungen
15.1. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
15.2. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem…
Kundenzufriedenheit
Zufrieden oder Luft nach oben? Sagen Sie´s uns – schnell, einfach, direkt!Zufrieden oder Luft nach oben? Sagen Sie´s uns – schnell, einfach, direkt!Zufrieden oder Luft nach oben?…
Gestern durften wir bei der SEBA Hydrometrie eine Fachdelegation aus dem kenianischen Umwelt- und Wassersektor willkommen heißen, organisiert vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw).
Im…