2-Preise
2.1 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung, bei Einzelbestellungen im Wert von mehr als € 500,-- netto einschließlich Verpackung frei…
3-Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von SEBA schriftlich zugesagt oder bestätigt werden. Liefertermin oder -frist sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf…
4-Mängelansprüche
4.1 Offensichtliche Mängel bzw. Mengen- und Maßabweichungen der Ware sind SEBA unverzüglich nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware in…
5-Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Kosten und Zinsen sowie bis zur Begleichung aller vorangegangenen Lieferungen und Leistungen innerhalb der…
6-Zahlung
6.1 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber gegen Erstattung der banküblichen Kosten entgegengenommen. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks und Wechseln steht SEBA nicht ein.…
7-Konstruktionsänderungen
SEBA behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; SEBA ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten…
8-Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von SEBA oder einem…
9-Rücktritt
Falls SEBA nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass an den Vermögensverhältnissen des Kunden eine erhebliche Verschlechterung eingetreten ist, oder dass dieser seine Werkzeuge,…
10-Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SEBA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland…
2. Allgemeine Einkaufsbedingungen
Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam „Lieferant“ genannt), auch…