6-Zahlung
6.1 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber gegen Erstattung der banküblichen Kosten entgegengenommen. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks und Wechseln steht SEBA nicht ein.…
7-Konstruktionsänderungen
SEBA behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; SEBA ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten…
8-Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von SEBA oder einem…
9-Rücktritt
Falls SEBA nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass an den Vermögensverhältnissen des Kunden eine erhebliche Verschlechterung eingetreten ist, oder dass dieser seine Werkzeuge,…
10-Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SEBA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland…
2. Allgemeine Einkaufsbedingungen
Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam „Lieferant“ genannt), auch…
1-Bestellung, Vertragsschluss
1.1. Eine Bestellung von SEBA gilt erst als erteilt, wenn sie von SEBA schriftlich abgefasst ist. Der Schriftform in diesem Sinne genügen auch Telefax- und…
2-Liefertermine
2.1. Die von SEBA in der Bestellung vorgegebenen Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von SEBA…
3-Lieferung, Verpackung
3.1. Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung an die von SEBA angegebene Empfangsstelle. Hat SEBA die Frachtkosten zu tragen, so hat der Lieferant die von SEBA…
4-Dokumentation
4.1. Rechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind jeder Sendung in einfacher Ausfertigung beizufügen. Diese Dokumente müssen enthalten:
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