1-Bestellung, Vertragsschluss
1.1. Eine Bestellung von SEBA gilt erst als erteilt, wenn sie von SEBA schriftlich abgefasst ist. Der Schriftform in diesem Sinne genügen auch Telefax- und…
2-Liefertermine
2.1. Die von SEBA in der Bestellung vorgegebenen Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von SEBA…
3-Lieferung, Verpackung
3.1. Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung an die von SEBA angegebene Empfangsstelle. Hat SEBA die Frachtkosten zu tragen, so hat der Lieferant die von SEBA…
4-Dokumentation
4.1. Rechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind jeder Sendung in einfacher Ausfertigung beizufügen. Diese Dokumente müssen enthalten:
…
5-Preise
5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.
5.2. Der Lieferant wird…
6-Rechnung, Zahlung, Abtretung
6.1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier…
7-Mängelansprüche
7.1. Der Lieferant haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Gegenstände fehlerfrei, ggf. zeichnungsgerecht und DIN-normgerecht sind sowie dass die Liefergegenstände den Angaben…
8-Produkthaftung und Rückruf
Für den Fall, dass SEBA aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, SEBA von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und…
9-Qualitätssicherung
Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und SEBA dies auf Anforderung nachzuweisen.…
10-Bestellunterlagen, Zeichnungen, Modelle
10.1. Nach Angaben, Zeichnungen und Modellen von SEBA gefertigte Waren dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SEBA durch den Lieferanten Dritten…