5-Preise
5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.
5.2. Der Lieferant wird…
6-Rechnung, Zahlung, Abtretung
6.1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier…
7-Mängelansprüche
7.1. Der Lieferant haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Gegenstände fehlerfrei, ggf. zeichnungsgerecht und DIN-normgerecht sind sowie dass die Liefergegenstände den Angaben…
8-Produkthaftung und Rückruf
Für den Fall, dass SEBA aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, SEBA von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und…
9-Qualitätssicherung
Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und SEBA dies auf Anforderung nachzuweisen.…
10-Bestellunterlagen, Zeichnungen, Modelle
10.1. Nach Angaben, Zeichnungen und Modellen von SEBA gefertigte Waren dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SEBA durch den Lieferanten Dritten…
11-Materialbeistellungen, Verwahrung
11.1. Von SEBA dem Lieferanten beigestelltes Material verbleibt im Eigentum von SEBA. Es ist als solches vom Lieferanten getrennt und unentgeltlich zu lagern, zu…
12-Freiheit von Rechten Dritter, Schutzrechte
12.1. Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Produkte in seinem Alleineigentum stehen und frei sind von jeglichen Rechten Dritter.
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13-Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen,…
14-Geheimhaltung
14.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellungen von SEBA und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
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